Mit Bausparvertrag wird ein Sparvertrag bezeichtent, den ein Anleger (der Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Der Bausparvertrag kommt hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen, also Hauskauf, Kauf oder Bau eines Einfamilienhauses zum Einsatz.
Aber auch für den ein oder anderen Anbau wurde er schon genutzt. In einem Bausparvertag wird mit dem Bausparer eineBausparsumme vereinbarte. Diese Bausparsumme wird zusätzlich zu einem festgelegten Prozentsatz verzinst, der ebenfalls vertraglich vereinbart wird. Die vereinbarte Bausparsumem muss dann vom Bausparer innert einer bestimmten Bausparvertragslaufzeit angespart werden.
Zuteilungsreife des Bausparvertrages
Je nach Bausparvertrag ist dieser nach einer bestimmten Vertragslaufzeit zuteilungsreif. Zum Zeitpunkt der Tilgungsreife des Bausparvertrages fehlt noch ein bestimmter Teil der abgeschlossenen Bauspar-Vertragssumme, denn der Bausparer spart nicht die gesamte Bausparsumme an, dieser Teil wird von der Bausparkasse dann als Bauspardarlehen gewährt. Ab jetzt kann der Bausparer, also ab Zuteilung des Bausparvertrages über die volle vereinbarte Bausparsumme verfügen. Was heißt er kann diese zum Beispiel zum Bau eines Hauses bzw. einer Immobilie verwenden. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist. Bitte bedenken Sie auch, dass die angesparte Bausparsumme auch gepfändet werden kann. Mit einem sogenannten Bausparrechner lassen sich in der Regel schnell und übersichtlich die Eck-Finanzdaten eines Bausparvertrages mit dem Bauspar Rechner ermitteln.
Zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie bei vermögenswirksamen Leistungen gilt der Bausparvertrag ebenfalls als zulässige Geldanlageform.
Der Bauspartarif bestimmt:
- die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins),
- die Ansparzeit,
- die Tilgungszeit,
- eine eventuelle Mindestvertragsdauer,
- das Mindestguthaben bei Zuteilung,
- die Regelsparbeträge und Tilgungsbeiträge und
- die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss.
Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an. Die Laufzeit eines Standardbauspartarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind in der Regel 8 Jahre die Ansparzeit. Der Bausparvertrag war schon immer eine günstige Baufinanzierung. Er ist das grasse Gegenteil einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital.
Ein Baukreditrechner kann wertvolle Hilfe leisten.
Viele Hausbaufirmen bieten übrigens ebenfalls geeignete Baufinanzierungen an, so dass es nicht immer notwendig ist, auf ein eigenes Haus, vor allem, wenn es auch ein Fertighaus sein kann, ewige Zeiten anzusparen. Wenn Sie noch andere Thematiken, wie etwa die Hypothekenfinanzierung interessieren, so besuchen Sie das Journal.