Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung

Sie suchen Informationen zum Begriff: Anschlussfinanzierung? Dann sind Sie hier richtig.

Wir haben hier einige Links zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen zum Thema: “Anschlussfinanzierung” weiterführende Informationen zu erhalten.

Vor allem im Rahmen der Vorbereitung für eine private Baufinanzierung wird oft nach: Anschlussfinanzierung gefragt. Sie sind mit dieser Problemstellung nicht alleine. Gerne dürfen Sie sich auch direkt mit einer Anfrage zu einer Baufinanzierung oder Hypothekenfinanzierung an uns wenden, sollten Ihnen die auf dieser Internetseite gemachten Vorschläge oder Links nicht ausreichen bzw. nicht zielführend sein.

Die Anschlussfinanzierung (englisch follow-up financing) ist im Bankwesen die bei Ablauf der im Kreditvertrag vorgesehenen Zinsbindungsfrist vorzunehmende Vereinbarung eines neuen Kreditzinses innerhalb der gesamten Kreditlaufzeit. Dadurch wird die ursprüngliche Kreditlaufzeit nicht verändert. Nur bei der Prolongation wird die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit verlängert.

Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung

Im Gesetz heißt die Zinsart „gebundener Sollzins“ und die Zinsbindungsfrist „Sollzinsbindungsabrede“. Für Verbraucherdarlehensverträge schreibt § 493 Abs. 1 BGB vor, dass der Kreditgeber den Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten muss, ob er zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede bereit ist. Erklärt sich der Kreditgeber hierzu bereit, muss die Unterrichtung den zum Zeitpunkt der Unterrichtung vom Darlehensgeber angebotenen Sollzinssatz enthalten. Voraussetzung ist, dass die „Sollzinsbindungsabrede“ noch während der Darlehenslaufzeit endet.[2] Allerdings ergibt sich aus dieser Vorschrift keine Pflicht des Kreditgebers, ein neues Zinsangebot abgeben zu müssen. Die Vorschrift gilt für beide Arten von Verbraucherdarlehensverträgen, und zwar für Allgemein- und für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Eine Kreditkündigung steht dem Kreditnehmer nach § 489 Abs. 1 BGB erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zu, wenn es zu keiner neuen Vereinbarung über den Sollzinssatz kommt. In diesem Fall hat der Kreditnehmer die Möglichkeit zum Wechsel des Kreditgebers durch Kreditablösung, wobei der Begriff Anschlussfinanzierung seine zweite Variante erfüllt. Die Laufzeiten einer Zinsbindungsfrist können zwischen einem Monat und 10 Jahren schwanken. Auch Zinsbindungsfristen von 15 Jahren sind möglich, doch räumt hierbei § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dem Kreditnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht ein, so dass die Kreditinstitute von dieser Möglichkeit meist Abstand nehmen. Banken müssen das Kündigungsrisiko durch den Kreditnehmer durch einen Swap absichern, was zu einer Verteuerung einer 15-jährigen Zinsbindungsfrist beiträgt.

Diese Regeln gelten nur für Verbraucherkredite, so dass bei Unternehmensfinanzierungen auch geringere Vorankündigungszeiten bis zu 1 Monat möglich und üblich sind.

Der Begriff Anschlußfinanzierung ist missverständlich. Hierunter könnte auch eine neue Finanzierung gemeint sein (etwa Umschuldung oder Konsolidierung), die sich an eine abgelaufene Finanzierung anschließt. Sie wird zur Unterscheidung auch echte Anschlussfinanzierung genannt, während sich die unechte Anschlussfinanzierung auf Zinsänderungen bezieht, bei denen sich Bank und Kunde auf neue Kreditzinsen einigen können. Die Änderung anderer Kreditbedingungen ist nicht Gegenstand einer Anschlussfinanzierung.

Im Kreditgeschäft gibt es verschiedene Zinsvereinbarungen. Einerseits kann ein variabler Zins vereinbart werden, der sich automatisch an die aktuelle Marktentwicklung anpasst. Andererseits bleibt ein Festzins während seiner Laufzeit konstant und ist von der aktuellen Zinssituation unabhängig. Neben diesen Zinsarten gehört auch die Festlegung der Zinslaufzeit zu den Zinsvereinbarungen, auch Zinsbindung genannt. Zinsbindung ist der zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer vereinbarte Zeitraum, in dem der vereinbarte Zinssatz nicht verändert werden darf. Der Kreditnehmer hat die Wahl, die Art des Kreditzinses für die gesamte Kreditlaufzeit zu vereinbaren oder nur für einen bestimmten kürzeren Zeitraum. Entscheidet sich der Kreditnehmer für letztere Option, so gibt es mindestens zwei Zinsbindungsfristen. Am Ende jeder Zinsbindungsfrist wird eine neue Zinsvereinbarung getroffen. Diese Zinsvereinbarung wird als Anschlussfinanzierung bezeichnet.

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